Rechtsprechung
   VG Cottbus, 24.10.2010 - 6 K 197/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,75183
VG Cottbus, 24.10.2010 - 6 K 197/08 (https://dejure.org/2010,75183)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24.10.2010 - 6 K 197/08 (https://dejure.org/2010,75183)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24. Oktober 2010 - 6 K 197/08 (https://dejure.org/2010,75183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,75183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags; zeitliche Obergrenze für den

     Bei einem Vorder- wie bei einem Hinterliegergrundstück ist die einen Vorteil vermittelnden tatsächliche Anschlussmöglichkeit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 KAG gegeben, wenn dieses unter gemeingewöhnlichen Umständen an einen betriebsfertigen, das Grundstück erschließenden öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann (vgl. Urteil der Kammer vom 30. Oktober 2018 - 6 K 1977/16 -, juris, Rn. 21; Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, juris, Rn. 22 und - 6 K 1015/13 -, juris, Rn. 20; Urteil der Kammer vom 24. Oktober 2010 - 6 K 197/08 -, juris Rn. 19; Beschluss der Kammer vom 25. November 2016 - 6 L 474/16 -, juris Rn. 18; Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2012 - 6 L 81/12 -, juris Rn. 23; Beschluss der Kammer vom 27. April 2010 - 6 K 197/08 -, juris, Rn. 19; Grünewald in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 8 Rn. 542).
  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück

    Bei einem Vorder- wie bei einem Hinterliegergrundstück ist die einen Vorteil vermittelnden tatsächliche Anschlussmöglichkeit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 KAG - für die zitierte Satzungsvorschriften der §§ 2 Abs. 1 lit. a), 3 Abs. 1 BKEWS 2013 gilt nichts anderes - gegeben, wenn dieses unter gemeingewöhnlichen Umständen an einen - hier unstreitig vorhandenen -betriebsfertigen öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, jeweils a.a.O., Rn. 22 und Rn. 20; Urteil der Kammer vom 24. Oktober 2010 - 6 K 197/08 -, juris Rn. 19; Beschluss der Kammer vom 25. November 2016 - 6 L 474/16 -, juris Rn. 18; Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2012 - 6 L 81/12 -, juris Rn. 23; Beschluss der Kammer vom 27. April 2010 - 6 K 197/08 -, juris, Rn. 19; Grünewald in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 8 Rn. 542).
  • VG Cottbus, 18.05.2012 - 6 L 81/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Der (tatsächlichen) Anschlussmöglichkeit, die für ein Grundstück gegeben ist, wenn dieses unter gemeingewöhnlichen Umständen an einen betriebsfertigen öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann (vgl. VG Cottbus, Urt. vom 24.10.2010 - 6 K 197/08 -, zit. nach juris, Rn. 19; Dietzel in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm, a.a.O. § 8 Rn. 540, 542), steht insoweit nicht entgegen, dass eine Ableitung der Abwässer im freien Gefälle eventuell nicht möglich ist und es deshalb des Einbaus einer Hebeanlage bedarf (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 23 ZB 03.595 -, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Mai 2005 - 23 ZB 06.306 -, Rn. 8 jeweils m. w. N.; VG Greifswald, Beschl. vom 11. September 2000 - 3 B 3127/99 -, zit. nach juris, Rn. 36 ff.; Dietzel, a.a.O., § 8 Rn. 540, 542).
  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Bei einem Vorder- wie bei einem Hinterliegergrundstück ist die einen Vorteil vermittelnden tatsächliche Anschlussmöglichkeit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 KAG - für die zitierte Satzungsvorschriften der §§ 2 Abs. 1 lit. a), 3 Abs. 1 BKEWS 2013 gilt nichts anderes - gegeben, wenn dieses unter gemeingewöhnlichen Umständen an einen - hier unstreitig vorhandenen -betriebsfertigen öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, jeweils a.a.O., Rn. 22 und Rn. 20; Urteil der Kammer vom 24. Oktober 2010 - 6 K 197/08 -, juris Rn. 19; Beschluss der Kammer vom 25. November 2016 - 6 L 474/16 -, juris Rn. 18; Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2012 - 6 L 81/12 -, juris Rn. 23; Beschluss der Kammer vom 27. April 2010 - 6 K 197/08 -, juris, Rn. 19; Grünewald in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 8 Rn. 542).
  • VG Cottbus, 01.04.2020 - 6 K 1918/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Bei einem Vorder- wie bei einem Hinterliegergrundstück ist die einen Vorteil vermittelnden tatsächliche Anschlussmöglichkeit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 KAG gegeben, wenn dieses unter gemeingewöhnlichen Umständen an einen betriebsfertigen, das Grundstück erschließenden öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 6 K 1977/16 -, juris, Rn. 21; Urteile vom 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, juris, Rn. 22 und - 6 K 1015/13 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 24. Oktober 2010 - 6 K 197/08 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 25. November 2016 - 6 L 474/16 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18. Mai 2012 - 6 L 81/12 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 27. April 2010 - 6 K 197/08 -, juris, Rn. 19; Grünewald, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 8 Rn. 542).
  • VG Cottbus, 10.06.2020 - 6 K 1312/14
    Auch rechtfertigt die Tatsache, dass das klägerische Grundstück an die zentrale Abwasserentsorgungseinrichtung technisch anschließbar ist - bei einem Vorder- wie bei einem Hinterliegergrundstück ist die einen Vorteil vermittelnden tatsächliche Anschlussmöglichkeit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 KAG bereits dann gegeben, wenn dieses unter gemeingewöhnlichen Umständen an einen betriebsfertigen, das Grundstück erschließenden öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Cottbus, Urteile vom 9. Mai 2019 - 6 K 423/17 -, Rn. 20 - 22, juris; 30. Oktober 2018 - 6 K 1977/16 -, juris, Rn. 21; 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, juris, Rn. 22 und - 6 K 1015/13 -, juris, Rn. 20; 24. Oktober 2010 - 6 K 197/08 -, juris Rn. 19; Beschlüsse vom 25. November 2016 - 6 L 474/16 -, juris Rn. 18; vom 18. Mai 2012 - 6 L 81/12 -, juris Rn. 23; vom 27. April 2010 - 6 K 197/08 -, juris, Rn. 19) - für sich genommen noch nicht die Annahme einer Beitragspflicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht